Master Human Rights
Masterstudiengang Human Rights
Der M.A. Human Rights richtet sich als weiterbildender Studiengang an Interessent*innen, die bereits über einen ersten Hochschulabschluss und über Berufs- und Praxiserfahrungen in einschlägigen Betätigungsfeldern verfügen. Mit seiner internationalen und interdisziplinären Ausrichtung spricht er Interessent*innen aus allen Ländern der Welt an. Viele von diesen verfügen über Arbeitserfahrung in internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, in öffentlichen Verwaltungen (auf internationaler, EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene), in der Politikberatung, im Bereich Presse/Medien, in Interessenvertretungen und Verbänden, aber auch in spezialisierten Anwaltskanzleien, Unternehmen und in der Wissenschaft. Eine Besonderheit des Studiengangs besteht darin, dass er sich auch an Interessent*innen wendet, die bislang ehrenamtlich oder nebenberuflich in der Menschenrechtsarbeit tätig sind und sich weiterqualifizieren wollen, um dieser Betätigung umfassender nachgehen zu können..
Der weiterbildende Masterstudiengang Human Rights wird mit 90 ECTS-Punkten in drei Semestern als Vollzeitstudium angeboten (Studienbeginn ist jeweils das Wintersemester). Das erste Semester besteht aus drei Pflichtmodulen in den Grundlagen der Philosophie (Philosophy of Human Rights), der Politik (Human Rights Politics) und des Rechts (Human Rights Law). Das zweite Semester besteht aus einem interdisziplinären Pflichtmodul, in dem das Thema Nicht-Diskriminierung aus philosophischer, politikwissenschaftlicher und juristischer Perspektive behandelt wird. Zudem können vier Module aus acht Modulangeboten (jeweils ein Seminar mit Selbststudieneinheit) zu unterschiedlichen menschenrechtlichen Themenfeldern gewählt werden. Das dritte Semester dient der Anfertigung der Masterarbeit.
Detaillierte Informationen über Programm, Bewerbungsverfahren und Lehrende finden Sie auf der Internetpräsenz des Studiengangs.